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Rechte am Arbeitsplatz: Trotz sexueller Belästigung kippt ein Gericht die fristlose Entlassung des Täters

Basler Zeitung
16.06.2025 ()


Obwohl er einer Kollegin per E-Mail einen «harten Bums» empfahl und es weitere Vorwürfe gibt, hätte der Mann nicht fristlos gekündigt werden dürfen. Was in solchen Fällen gilt.
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