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Keine Entgeltfortzahlung bei Krankheit nach Tätowierung

abendblatt.de
27.06.2025 ()


Keine Entgeltfortzahlung bei Krankheit nach TätowierungNach einer Tätowierung entzündet sich der Unterarm einer Frau, sie wird krankgeschrieben. Ihre Arbeitgeberin lehnte daraufhin die Entgeltfortzahlung ab. Ein Gericht sieht das als rechtens an.
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