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Hamburg: Verfassungsgericht weist AfD-Klage gegen Andy Grote ab

Spiegel
05.09.2025 ()


Hamburg: Verfassungsgericht weist AfD-Klage gegen Andy Grote abDurfte der Hamburger Innensenator Andy Grote sagen, dass »die Relativierung des Nationalsozialismus« zur »Grunderzählung« der AfD gehört? Die Partei fand Nein, klagte dagegen – und scheiterte.
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Für Andy Grote gehört die Relativierung des Holocaust zur Grunderzählung der AfD. Verfassungsgericht erklärt das für zulässig. So reagiert die Partei.
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