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AfD-Bundesgeschäftsstelle: Kein Vergleich bei Räumungsklage gegen AfD

ZEIT Online
19.09.2025 ()


AfD-Bundesgeschäftsstelle: Kein Vergleich bei Räumungsklage gegen AfDMit einer Wahlparty könnte die AfD gegen Vorgaben ihres Vermieters verstoßen haben. Ob das eine fristlose Kündigung rechtfertigt, muss ein Berliner Gericht entscheiden.
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