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Gewinn mit Untervermietung? Gericht mit erster Einschätzung

Berliner Morgenpost
24.09.2025 ()


Gewinn mit Untervermietung? Gericht mit erster EinschätzungEin Mieter verlangt mehr als doppelt so viel Untermiete, wie er selbst zahlt. Der Bundesgerichtshof prüft, ob das zulässig ist.
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