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Thüringer Verfassungsgerichtshof: Thüringen darf Extremisten von juristischer Ausbildung ausschließen

ZEIT Online
26.11.2025 ()


Thüringer Verfassungsgerichtshof: Thüringen darf Extremisten von juristischer Ausbildung ausschließenDie Thüringer AfD ist mit einer Klage gescheitert: Wer gegen die Demokratie agiert, muss im Freistaat auch künftig nicht zur juristischen Ausbildung zugelassen werden.
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Darf ein Rechtsextremist Rechtsreferendar werden? Nein, heißt es in der thüringischen Verfassung. Die AfD klagte dagegen – und scheiterte.
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