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Urteil vom Verfassungsgericht: Kinderehen-Gesetz muss nachgebessert werden

n-tv.de
29.03.2023


Urteil vom Verfassungsgericht: Kinderehen-Gesetz muss nachgebessert werdenDas Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen ist verfassungswidrig, verkündet das Bundesverfassungsgericht. Grund sind fehlende Regelungen über mögliche Folgen, zum Beispiel Unterhaltsansprüche. Der Gesetzgeber soll nun nachjustieren.
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