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Urteil des Bundesgerichtshof: „Verwahrentgelte“ für hohe Giro-Guthaben sind grundsätzlich zulässig

Tagesspiegel
04.02.2025


Karlsruhe hat entschieden: Banken und Sparkassen dürfen Negativzinsen auf Guthaben von Girokonten erheben. Ausgenommen sind aber Sparverträge und Tagesgeldkonten.
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