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Urteil: Posttraumatische Belastungsstörung eines Rettungssanitäters gilt als Berufskrankheit

sueddeutsche.de
12.01.2026 ()


Urteil: Posttraumatische Belastungsstörung eines Rettungssanitäters gilt als BerufskrankheitNach unzähligen traumatischen Einsätzen erhält ein Rettungssanitäter Recht: Seine Posttraumatische Belastungsstörung ist wie eine Berufskrankheit anzuerkennen.
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