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Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht: BND muss Erkenntnisse über Corona-Ursprung nicht offenlegen

Spiegel
22.04.2025 ()


Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht: BND muss Erkenntnisse über Corona-Ursprung nicht offenlegenDer Bundesnachrichtendienst ist nicht verpflichtet, seine Informationen zum Ursprung der weltweiten Coronapandemie zu veröffentlichen. Das könne die »auswärtigen Interessen der Bundesrepublik« beschädigen.
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