In Hamburg steht eine Frau vor Gericht, die 2015 ihrem Freund nach Syrien gefolgt war, wo der Islamische Staat Teile beherrscht. Nach nur wenigen Tagen ist nun schon ein Ende des Prozesses absehbar. Quelle: abendblatt.de Auch berichtet bei •ZEIT Online
Als 2015 der Islamische Staat große Teile von Syrien beherrscht, entschließt sich eine Hamburgerin ihrem Freund in das Gebiet der Terrororganisation zu folgen. Vor Gericht legt sie jetzt ein.. Quelle: Focus Online
Das Oberlandesgericht München hat die IS-Rückkehrerin Jennifer W. am Montag zu 10 Jahren Haft verurteilt. Das Gericht gibt ihr eine Mitschuld daran, dass ein fünfjähriges jesidisches Mädchen im.. Quelle: euronews (auf Deutsch) -
Lohne, 12.11.19: Lohne in Niedersachsen. Die Stadt mit etwa 29 000 Einwnohnern ist bisher bundesweit nie in die Schlagzeilen geraten. Das änderte sich vor wenigen Monaten. Seit April diesen Jahres.. Quelle: DPA -
Vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht beginnt erneut ein Prozess gegen eine mutmaßliche IS-Rückkehrerin. Die heute 32-Jährige soll sich 2015 mehrere Monate lang in Syrien aufgehalten haben. Quelle: abendblatt.de
Im Herbst 2023 wird die Haftstrafe gegen IS-Anhängerin Jennifer W. wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit erhöht. Die Angeklagte legt daraufhin Revision ein. Das oberste deutsche Gericht lehnt.. Quelle: n-tv.de
Im Mai 2013 reist eine Frau mit ihrer wenige Monate alten Tochter nach Syrien aus. Dort schließt sie sich dem Islamischen Staat und einer weiteren Terrororganisation an. Jetzt muss sie mehrere Jahre.. Quelle: n-tv.de
Im Juli 2014 reist Nadja R. nach Syrien und schließt sich dort der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat an. Im Irak beteiligen sie und der mit ihr verheiratete IS-Kämpfer sich zudem an.. Quelle: n-tv.de
Vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht beginnt am Montag (11.00 Uhr) das Staatsschutzverfahren gegen eine mutmaßliche IS-Rückkehrerin. Die 31-Jährige deutsch-algerische Staatsangehörige soll sich.. Quelle: abendblatt.de Auch berichtet bei •ZEIT Online
2015 geht Marcia M. mit ihrem Mann nach Syrien und schließt sich dem Islamischen Staat an. Dort plant sie einen Anschlag auf ein Musikfestival in Deutschland und wirbt Bräute für eingeschleuste.. Quelle: n-tv.de
Die Angeklagte hatte einen Großteil der Vorwürfe eingeräumt. Zu dem geplanten Anschlag kam es damals glücklicherweise nicht, da die beauftragten IS-Kämpfer nicht aus Syrien ausreisen konnten. Quelle: Tagesspiegel
Sie soll an der Planung eines Anschlags auf ein Festival in Deutschland beteiligt gewesen sein, Sprengstoffgürtel hergestellt und Ehefrauen für potenzielle Attentäter angeworben haben: Eine.. Quelle: abendblatt.de
14 Jahre Haft lautet das verschärfte Urteil gegen Jennifer W. Der Prozess gegen die IS-Rückkehrerin schrieb Rechtsgeschichte und zeigte die Grausamkeit des "Islamischen Staates" gegen die Jesiden. Quelle: Deutsche Welle
Das Oberlandesgericht München musste das Verfahren gegen die IS-Rückkehrerin Jennifer W. neu aufrollen und über die Strafe für den Tod eines kleinen versklavten Mädchens neu entscheiden. Quelle: Tagesspiegel
Rund acht Jahre nach dem Tod eines jesidischen Mädchens durch Verdursten ist eine islamistische Extremistin in München wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit zu 14 Jahren Freiheitsstrafe.. Quelle: abendblatt.de
Das hat das Oberlandesgericht München entschieden. Ein früheres Urteil hatte der Bundesgerichtshof aufgehoben, weil er bezweifelte, dass es sich um einen "minderschweren Fall" handelte. Quelle: sueddeutsche.de
Rund acht Jahre nach dem Tod eines jesidischen Mädchens durch Verdursten ist eine islamistische Extremistin in München wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit zu 14 Jahren Freiheitsstrafe.. Quelle: Focus Online
In München wird die IS-Rückkehrerin Jennifer W. zu zehn Jahren Haft verurteilt. Das Gericht geht von einer minder schweren Straftat aus. Ein rechtlicher Fehler, wie der Bundesgerichtshof urteilt. In.. Quelle: n-tv.de
Wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit muss eine IS-Rückkehrerin 14 Jahre in Haft. Sie hatte zugesehen, wie ein von ihr versklavtes Kind verdurstet war. Quelle: ZEIT Online