Die Herzogin und der Herzog von Huéscar haben Ärger mit dem Standesamt, Jessy Wellmer sucht noch nach dem richtigen Schlusswort für die "Tagesthemen", und Paris Hilton hätte Brautkleider für 45.. Quelle: sueddeutsche.de
Das gab es noch nie in der Sendung „Hochzeit auf den ersten Blick“. Kurz vor dem Ja-Wort mussten die Dreharbeiten plötzlich abgebrochen werden. Der Bräutigam versuchte ungewollte Überraschung.. Quelle: Focus Online
Die brandenburgische Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) hat das von der Bundesregierung geplante Selbstbestimmungsgesetz als „blauäugig“ kritisiert. Der vom Bundeskabinett im August.. Quelle: Berliner Morgenpost
Wenn Liebe zum Standesamt führt, lauert vorehelicher Krach: Der Ehename ist auch im 21. Jahrhundert keine Nebensache für Paare. Dabei haben sie heute viele Freiheiten. Quelle: ZEIT Online
Einfach beim Standesamt den Geschlechtseintrag und den Namen ändern: Die Bundesregierung will das möglich machen. Für Betroffene eine große Erleichterung. Kritik gibt es trotzdem. Quelle: abendblatt.de Auch berichtet bei •Augsburger Allgemeine •Berliner Morgenpost
Das Standesamt zieht in die Zulassungsstelle, der Kommunale Immobilienservice in die Jägerallee. Ab Oktober soll das Stadthaus leergezogen werden. Quelle: Tagesspiegel
Statt ins Standesamt zu gehen, können die Bürger online Termine buchen. Ein besonders beliebtes Kundenzentrum bleibt länger erhalten. Quelle: abendblatt.de
Joris, 41, ist Standesbeamter. Er macht Urlaub im Harz und besitzt nur einen Anzug. Das gemeinsame Haus finanziert vor allem sein Partner. Quelle: ZEIT Online
Stilvolles Trauzimmer, traumhafte Parkanlage, tolle Orte zum Feiern – Heiratswillige kommen gern zum Standesamt im Hamburger Osten. Quelle: abendblatt.de
Das Café Stellar ist ein Projekt mehrerer Unternehmer. Auch das Standesamt will Trauungen anbieten. Wird dieser Ort Weltkulturerbe? Quelle: abendblatt.de
Künftig soll der Geschlechtseintrag beim Standesamt geändert werden können. Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung sieht Nachbesserungsbedarf an dem Gesetzentwurf. Quelle: ZEIT Online