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Brexit: Wer sagt, wo’s lang geht?

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Video: Brexit: Wer sagt, wo’s lang geht?

Der Brexit sorgt für Streit zwischen Downing Street und Westminster.

Es stellt sich die Frage: Hat die Premierministerin Theresa May das Recht, die Verhandlungen über den EU-Austritt Großbritanniens zu beginnen, ohne dass das Parlament darüber abstimmt?

Gina Miller meint “nein”.

Die Anwältin und Geschäftsfrau ist eine der Klägerinnen, die die Angelegenheit vor Gericht gebracht hat.

Ihre Begründung: “Theresa May sagte, mit dem Brexit werden wir unsere Souveränität zurückerlangen.

Allerdings ist das Parlament souverän und nur das Parlament selbst kann den Menschen Rechte gewähren oder wegnehmen.

Indem sie von Artikel 50 Gebrauch macht, werden die Rechte der Menschen beschnitten, das ist unvermeidlich.” Der #Brexit.

Eine Erfolgsgeschichte… 😱 pic.twitter.com/b1viABIsz5— littlewisehen (@littlewisehen) 13.

Oktober 2016 Theresa May sieht das naturgemäß anders: Sie habe das Recht, vom Artikel 50 Gebrauch zu machen, da sie das so genannte “Königliche Vorrecht” besitzt – ein historisches Recht, welches es dem Regierungschef ermöglicht, Verträge zu unterschreiben und sogar Kriege zu erklären.

May machte das wiederholt deutlich, zuletzt am Montag in Dänemark.

“Wir werden spätestens Ende März den Prozess auslösen, um aus der EU auszutreten.

Ich hoffe, der Austritt wird ordnungsgemäß und reibungslos verlaufen.” Währenddessen steigt der politische Druck, damit das Parlament auf die Brexit-Strategie Einfluss nehmen kann, noch bevor Artikel 50 bemüht wird.

Selbst konservative Abgeordnete unterstützen die Opposition dabei.

Der Abgeordnete Keir Starmer ist Minister im Labour-Schattenkabinett.

Er forderte, “Ich habe hier gestanden und akzeptiert, dass es ein Mandat für den EU-Austritt, aber keins für die Bedingungen gibt, unter denen dieser Austritt vollzogen wird.

Die Modalitäten wurden weder dem Land, noch der Partei des Außenministers oder dem Parlament mitgeteilt.

Wo ist das Mandat, die Bedingungen für den Brexit festzulegen?” Am Mittwoch ging die Regierung einen Schritt auf das Parlament zu.

Die Abegeordneten dürften ihre Brexit-Strategie einsehen, die Regierung stellte aber zwei Bedingungen.

Brexit-Minister David Davis gab zu bedenken: “Wir begrüßen die Untersuchung des Parlaments, trotzdem muss klar sein, dass dies keine Möglichkeit sein darf, um die Verhandlungsposition der Regierung zu untergraben oder den Austrittsprozess zu durchkreuzen.” Darüber hinaus stellt der Verfassungsspezialist Dr. Andrew Blick den zwingenden Charakter des Abstimmungsergebnisses in Frage, sowie die einseitige Handlungshoheit der Regierung: “Ob sie diese Macht hat, sei dahingestellt.

Ob sie einseitig handeln darf, um uns aus der Europäischen Union zu führen und vom Artikel 50 des EU-Vertrags Gebrauch zu machen, das wird vor Gericht geprüft.”



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