Polen darf Star-Regisseur Roman Polanski nicht an die USA ausliefern.
Das Oberste Gericht in Warschau bestÀtigte das Urteil eines Krakauer Gerichts, wonach die Auslieferung des polnisch-französischen Filmemachers unzulÀssig sei.
Der polnische Generalstaatsanwalt und Justizminister der nationalpopulistischen Regierungspartei, Zbigniew Ziobro, hatte gegen das Urteil vom Oktober vergangenen Jahres Einspruch eingelegt, weil der 83-jÀhrige aufgrund seiner Prominenz bevorzugt behandelt worden sei.
Die US-Justiz ermittelt seit ĂŒber 30 Jahren wegen Sex mit einer MinderjĂ€hrigen gegen Polanski, der einen Wohnsitz in Krakau hat.
Das Krakauer Gericht hatte die Auslieferung mit der BegrĂŒndung abgelehnt, Polanski hĂ€tte fĂŒr die Tat bereits in den 70er Jahren eine mit der US-Staatsanwaltschaft vereinbarte freiwillige Haftstrafe verbĂŒĂt.
Zweifelhaft sei ferner, ob dem Regisseur in den USA ein fairer Prozess gemacht wĂŒrde.
Die Entscheidung des Obersten Gerichts in Warschau ist endgĂŒltig.
Oscar-PreistrĂ€ger Polanski hatte mit Spielfilmen wie der âDer Pianistâ und âTanz der Vampireâ Weltruhm erlangt.
The Polish Supreme Court rejected a government request to extradite Roman Polanski to the United States https://t.co/fzNpPlDxuHâ The New York Times (@nytimes) 6 December 2016