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So funktioniert die Europawahl

Quelle: DPA - Länge: 02:10s - Veröffentlicht: < > Embed
Video: So funktioniert die Europawahl

Berlin, 14.05.19: Vom 23.

Bis 26.

Mai 2019 wird ein neues Europa¨isches Parlament gewa¨hlt.

Insgesamt gibt es im neuen Parlament 705 Sitze, vorausgesetzt Großbritannien verla¨sst die EU wie geplant.

Im Moment ist das Parlament mit 751 Abgeordneten noch deutlich gro¨ßer.

Da Deutschland das bevo¨lkerungsreichste EU-Land ist, erha¨lt es auch die meisten Sitze: 96 Männer und Frauen ziehen dann ins Parlament ein.

Es folgt Frankreich, das mit dem Austritt Großbritanniens fu¨nf Sitze mehr erha¨lt und insgesamt 79 Abgeordnete stellen wird.

Die kleinsten Mitglieder Luxemburg, Malta und Zypern werden unvera¨ndert sechs Abgeordnete stellen.

Wie ist das EU-Parlament zusammengesetzt?

Das EU-Parlament besteht aus acht Fraktionen.

Die 96 deutschen Abgeordneten sind auf alle Fraktionen verteilt.

So sitzen 34 Abgeordnete der CDU/CSU in der größten Fraktion, der Europäischen Volkspartei.

Die 27 deutschen Sozialdemokraten geho¨ren der zweitsta¨rksten Fraktion S&D an.

Zu Europas Gru¨nenfraktion tragen die deutschen Gru¨nen 13 Sitze bei.

Weitere 22 gewa¨hlte Abgeordnete aus Deutschland finden sich in den andern fu¨nf Fraktionen oder sind fraktionslos.

Wer darf eigentlich wählen gehen?

An der Europawahl teilnehmen dürfen im Prinzip alle EU-Bürger ab 18 Jahre, die wahlberechtigt sind.

In Deutschland sind das rund 64,8 Millionen Menschen.

Davon sind 60,8 Millionen Deutsche und 3,9 Millionen Unionsbürger.

Das sind Staatsangeho¨rige aus den u¨brigen EU-Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen.

Sie können entweder in Deutschland oder ihrem Herkunftsland wählen gehen.

Zum ersten Mal wählen dürfen rund 3,9 Millionen junge Menschen in Deutschland.

Gibt es eine 5-Prozent-Hürde?

Interessanterweise hat bei der Europawahl jedes Land seine eigene Prozenthürde.

Denn bislang gibt es kein einheitliches Wahlsystem zur Europawahl.

So gibt es Länder mit 5-Prozent-Hürde, 4, 3 oder 1,8-Hürde und auch Länder ohne Sperrklausel.

So ist es auch bei der diesjährigen Europawahl.

Bei der nächsten Wahl im Jahr 2024 soll es allerdings ein einheitliches Wahlrecht geben.



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