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Dem deutschen Sport drohen Geisterspiele und Termin-Chaos

Quelle: DPA - Länge: 01:53s - Veröffentlicht: < > Embed
Video: Dem deutschen Sport drohen Geisterspiele und Termin-Chaos

Berlin, 09.03.20: Dem deutschen Sport drohen wegen der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus Geisterspiele und Absagen.

Nach der Empfehlung von Gesundheitsminister Jens Spahn, Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern offensiver abzusagen, wächst nun der Druck auf die Veranstalter.

Wer dürfte Spiele mit großen Zuschauerzahlen überhaupt verbieten?

Im Falle einer Gefährdung von Spielern und Zuschauern können nur die lokalen Gesundheitsbehörden eine solche Entscheidung treffen, weil dabei neben Aspekten der Infektionsvorbeugung auch solche des gesamten öffentlichen Lebens zu berücksichtigen sind.

Die Dachorganisationen des Sports, wie DFL, HBL, BBL oder DEL sind nicht berechtigt, eine Partie abzusagen.

Eine Absage kann bis zur Öffnung der Stadion- oder Hallentore wenige Stunden vor dem Anpfiff geschehen, wie die jüngsten - sturmbedingten - Beispiele gezeigt haben.

Absagen und Verlegungen würden mit Blick auf die Spielpläne zu einem Terminchaos führen, denn Ausweichtermine sind in der Schlussphase einer Saison rar.

Besonders im Fußball würde es besonders eng werden, wenn Vereine beteiligt wären, die noch im DFB-Pokal und den Europapokal-Wettbewerben mitmischen.

Die DFL hat bereits betont, die Saison wie geplant bis Mitte Mai zu Ende bringen zu wollen.

Falls es Geisterspiele gibt - wer darf noch dabei sein?

Zuerst: Auch ein Spiel ohne Zuschauer kann nur von den lokalen Gesundheitsbehörden angeordnet werden.

Eine solche Entscheidung würde den gastgebenden Verein praktisch das Heimrecht kosten und diesen zugleich um Einnahmen aus dem Ticketverkauf bringen.

Sollte es dazu kommen, würden neben den beteiligten Mannschaften noch Betreuer, Ballkinder, Arena-Personal und Journalisten dabei sein.

Und wer entschädigt die Fans?

Diese Forderungen müssten sich an die betroffenen Vereine als Veranstalter der Spiele richten, gegen mögliche Spielabsagens sollten die mit einer Ausfallversicherung abgesichert sein.



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