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Einschränkungen wegen Coronavirus: Was bedeutet das?

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Video: Einschränkungen wegen Coronavirus: Was bedeutet das?

Berlin, 17.03.20: «Wir kommen desto schneller durch diese Phase hindurch, je mehr sich jeder einzelne an diese Auflagen und an diese Regelungen hält.» Das sagte Kanzlerin Angela Merkel am Montag in Berlin zur Dauer von Verboten und Einschränkungen des Alltagslebens wegen der Coronakrise.

Doch: was für Einschränkungen sind im Handlungskatalog, den Bund und Länder beschlossen haben, vorgesehen?

1.

Geschäfte Supermärkte und andere Läden, die zur Versorgung der Menschen dienen, sollen offen bleiben - wenn auch mit einer gewissen Steuerung, um Warteschlangen zu vermeiden.

Ausdrücklich nicht geschlossen werden sollen auch Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen - aber auch Poststellen, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte oder der Großhandel.

Verkaufsverbote für den Sonntag sollen ausgesetzt werden.

2.

Freizeit & Kultur Geschlossen werden sollen Bars, Clubs, Diskotheken sowie Kneipen, Theater, Opern, Konzerthäuser und Museen - dies ist in einigen Ländern bereits der Fall oder angekündigt.

Dicht machen sollen außerdem Messen, Ausstellungen, Kinos sowie Freizeit- und Tierparks, außerdem Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen sowie Bordelle.

Für Restaurants, Mensen, Speisegaststätten und Hotels soll das Risiko einer Verbreitung des Coronavirus durch eine Abstandsregelung für Tische, sowie einer Reglementierung der Besucherzahl verringert werden.

3.

Vereine Auch der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen solle geschlossen werden.

Auch Spielplätze sollen gesperrt werden.

Außerdem sollen Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen verboten werden.

Dies gilt auch für Kirchen, Moscheen, Synagogen und andere Glaubensgemeinschaften.

Für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und Pflegeheime sollen Besuchsregelungen erlassen werden.

Die konkrete Umsetzung der nun beschlossenen Maßnahmen obliege laut Merkel den Ländern und Kommunen.



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