Karlsruhe, 09.06.20: Innenminister Horst Seehofer hätte ein Interview mit AfD-kritischen Äußerungen nicht auf der Internetseite seines Ministeriums veröffentlichen dürfen.
Das entschied nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Seehofer habe damit gegen das Gebot staatlicher Neutralität verstoßen und die Partei in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt, so das Gericht.
Im September 2018 hatte der CSU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur das Interview gegeben.
In dem Interview äußerte sich Seehofer kritisch gegenüber der Afd.
Auslöser war eine Diskussion um den Haushalt des Bundespräsidenten.
Der Vorwurf der AfD: Frank-Walter Steinmeier habe «für eine linksradikale Großveranstaltung» geworben, indem er ein Konzert gegen Rassismus der Linkspunkband Feine Sahne Fischfilet unterstützt hatte.
Seehofer kommentierte das Vorgehen der AfD in dem Interview unter anderem mit den Worten: «Die stellen sich gegen diesen Staat.
Da können sie tausend Mal sagen, sie sind Demokraten.» Direkte Konsequenzen für den Minister hat das Urteil nicht.
Das Interview steht schon lange nicht mehr auf der Internetseite.