Berlin, 03.07.2020: Wenn eine Frau mit einem Rock in einer vollen Bahn steht, muss sie fürchten, dass womöglich jemand ungewollt eine Kamera darunter hält, ein Foto schießt und es verbreitet.
Wer sogenanntes Upskirting betreibt, macht sich aber in Zukunft strafbar: Der Bundestag beschloss am frühen Freitagmorgen ein Gesetz, das eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vorsieht.
Gelten soll es voraussichtlich ab dem Herbst.«» «Einer Frau unter den Rock oder in den Ausschnitt zu fotografieren, ist eine schamlose Verletzung ihrer Intimsphäre», sagt Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD).
Solche Grenzüberschreitungen seien nicht hinnehmbar.
Die Fotos verletzten nicht nur die Persönlichkeitsrechte, sondern auch die sexuelle Selbstbestimmung.
Vor allem in großen Menschenmengen findet Upskirting statt, sagt Nils Pickert von der feministischen Organisation Pinkstinks - in Bus und Bahn, auf Festivals, in Clubs und Bars.
Die Fotos seien oft für den persönlichen Gebrauch - würden aber auch häufig mit Bekannten oder im Internet geteilt.
Neben dem Upskirting sei auch das sogenannte Downblousing weit verbreitet, sagt Pickert - das heimliche Fotografieren in den Ausschnitt.
Nicht nur, wer heimlich intime Fotos von Frauen macht, wird künftig härter bestraft - ebenso, wer tote Unfallopfer fotografiert.
Wer schwer verletzte Unfallopfer oder gar Tote aus reiner Sensationsgier fotografiert, verletze jeden menschlichen Anstand, sagt Ministerin Lambrecht.
Bislang ist das Fotografieren von Toten nicht strafbar.