Berlin, 21.08.20: Das Landgericht Berlin hat den Antrag des Brandenburger Landtagsabgeordneten Andreas Kalbitz gegen seinen Rauswurf aus der AfD abgelehnt.
Damit hat die Annullierung der Parteimitgliedschaft des 47-Jährigen durch das AfD-Bundesschiedsgericht Bestand - zumindest so lange, bis im Hauptsacheverfahren ein Entscheidung fällt.
Der AfD-Bundesvorstand hatte die Mitgliedschaft von Kalbitz im Mai mit knapper Mehrheit für nichtig erklärt.
Als Grund für den Beschluss gab der Vorstand an, dass Kalbitz bei seinem Eintritt in die Partei 2013 eine frühere Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen rechtsextremen «Heimattreuen Deutschen Jugend» und bei den Republikanern nicht angegeben habe.
Neben Thüringens Landeschef Björn Höcke gilt Kalbitz als wichtigster Vertreter der rechtsnationalen Strömung in der Partei.