Berlin, 01.10.20: Aus Angst vor stärker steigenden Infektionszahlen in den Herbstferien verschärfen Bund und Länder die Corona-Maßnahmen wieder.
Folgende Beschlüsse fassten Bund und Länder unter anderem: PRIVATE FEIERN: Bei steigenden Infektionszahlen sollen Obergrenzen für die Teilnehmerzahl von privaten Feiern festgelegt werden, und zwar in zwei Stufen.
Wenn es in einem Landkreis binnen sieben Tagen mehr als 35 Neuinfektionen pro 100.000 Menschen gibt, sollen in öffentlichen oder angemieteten Räumen höchstens 50 Personen gemeinsam feiern dürfen.
Bei mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner höchstens 25 Personen.
Für Partys in Privaträumen wird bei gleichen Voraussetzungen eine maximale Teilnehmerzahl von 25 bzw.
10 Menschen «dringlich empfohlen» - aber nicht vorgeschrieben.
BUßGELD BEI FALSCHANGABEN IN RESTAURANTS: Wer falsche persönliche Angaben beim Restaurantbesuch macht, dem soll ein Bußgeld von mindestens 50 Euro drohen.
In Schleswig-Holstein soll das sogar bis zu 1000 Euro kosten.
REISEN IN RISIKOGEBIETE: In vielen europäischen Ländern sowie weltweit gibt es hohe Infektionszahlen, es gelten Reisewarnungen.
Es soll aber Sonderregelungen etwa für notwendige Geschäftsreisen geben.