Berlin 16.12.20: Das Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Corona-Pandemieim Überblick: Private Treffen sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt begrenzt.
Es dürfen höchstens fünf Personen zusammenkommen.
Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt.
An Weihnachten vom 24.
Bis 26.
Dezember gilt eine Sonderregelung.
Dann sind Treffen im engsten Familienkreis mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen möglich.
Gottesdienste dürfen stattfinden, wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern gewahrt bleibt und die Gläubigen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
An Silvester und am Neujahrstag gilt bundesweit ein An- und Versammlungsverbot.
Der Verkauf von Pyrotechnik wird verboten.
Der Einzelhandel wird weitgehend geschlossen.
Ausnahmen sind etwa der Lebensmittelhandel, Apotheken und Drogerien, Poststellen und Zeitungsverkauf.
Auch Dienstleistungsbetriebe der Körperpflege wie zum Beispiel Friseursalons, Kosmetikstudios oder Massagepraxen werden geschlossen.
Restaurants bleiben geschlossen.
Speisen dürfen geliefert und abgeholt werden.
Die Schulen werden grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt.
Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt.
Arbeitgeber werden dringend gebeten, durch Betriebsferien oder großzügige Home-Office-Lösungen die Betriebsstätten geschlossen zu halten.