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Keine «Ruhetage»: Was bleibt von den Corona-Beschlüssen?

Quelle: DPA - Länge: 01:24s - Veröffentlicht: < > Embed
Video: Keine «Ruhetage»: Was bleibt von den Corona-Beschlüssen?

Berlin 25.03.2021: Die "Ruhetage" über Ostern sorgten für viele Fragen und wurden am Ende von Kanzlerin Angela Merkel wieder gekippt.

Doch welche Regeln gelten jetzt überhaupt noch?

«NOTBREMSE»: Die Anfang März vereinbarte «Notbremse» soll konsequent angewendet werden.

Im Falle von Sieben-Tage-Inzidenzen pro 100 000 Einwohner über 100 Neuinfektionen an drei aufeinanderfolgenden Tagen, gelten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag härtere Maßnahmen und Kontaktbeschränkungen.

KONTAKTE: Es dürfen sich weiterhin maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen.

Paare sollen generell als ein Hausstand zählen.

Kinder bis 14 Jahre zählen extra.

ÖFFNUNGEN IN MODELLPROJEKTEN: In «zeitlich befristeten Modellprojekten» dürfen die Länder in ausgewählten Regionen ausprobieren, wie sich Bereiche des öffentlichen Lebens «mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept» öffnen lassen.

ARBEITSPLATZ: Arbeitgeber sollen ihren Mitarbeitern weiterhin Homeoffice ermöglichen.

Wo das nicht geht, sollen sie regelmäßige Tests anbieten, «mindestens einmal und bei entsprechender Verfügbarkeit zwei Mal pro Woche».

WIRTSCHAFTSHILFEN: Für Unternehmen, die besonders schwer und lange unter Schließungen leiden, will die Bundesregierung weitere Hilfen entwickeln.

REISEN: Bund und Länder appellieren «eindringlich» an die Bürger, auf nicht zwingend notwendige Reisen im In- und Ausland zu verzichten.

Es soll ein Test vor dem Abflug für die Einreise nach Deutschland vorgeschrieben werden - dafür muss aber erst noch das Infektionsschutzgesetz geändert werden.

SENIOREN-, FPLEGE- UND BEHINDERTENHEIME: Ungeimpfte Bewohner sollen schnell ein Impfangebot erhalten.

Das Angebot des Bundes, etwa mit Bundeswehrsoldaten beim Testen zu helfen, steht weiter.



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