Berlin, 19.04.21: Die Beratungen über eine bundesweite Corona-Notbremse gehen in die möglicherweise entscheidende Woche.
Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD sprechen am Montag in Videokonferenzen über Änderungen am Infektionsschutzgesetz.
Das Parlament will am Mittwoch über den Entwurf der Bundesregierung abstimmen.
Am Wochenende gab es noch Verhandlungen zwischen den Koalitionsfraktionen über letzte Änderungen.
Ziel des Gesetzes ist es, Einschränkungen des öffentlichen Lebens bundesweit einheitlich zu regeln - mit der sogenannten Notbremse: Falls die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Stadt oder einem Landkreis drei Tage hintereinander über 100 Fällen pro 100 000 Einwohner liegt, sollen dort die meisten Geschäfte geschlossen bleiben.
Zudem sollen zwischen 21.00 und 5.00 Uhr Ausgangsbeschränkungen gelten.
Vor allem aus der FDP hatte es dazu in den vergangenen Tagen viel Kritik gegeben.
Wegen «unzulässiger Grundrechtseingriffe» wurde auch mit einer Verfassungsklage gedroht.
Unterdessen gelten in einigen Bundesländern bereits ab diesem Montag deutlich strengere Regeln.
In Brandenburg soll eine Ausgangsbeschränkung zwischen 22.00 Uhr und 5.00 Uhr für Regionen gelten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz drei Tage lang über 100 liegt.
Mecklenburg-Vorpommern ist seit Mitternacht in einem Lockdown.
Auch für Corona-Hotspots in Baden-Württemberg gelten von Montag an einheitlich schärfere Regeln.
Gleichzeitig kehren in einigen Ländern wieder mehr Schüler an die Schulen zurück, in Berlin zum Beispiel die siebten bis neunten Klassen.