Berlin, 20.04.21: Tagelang haben die Parlamentarier verhandelt - nun wollen sie die Bundes-Notbremse in veränderter Form auf den Weg bringen.
Dem geplanten Gesetz zufolge soll für Schulen Distanzunterricht ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 verpflichtend sein.
Im ursprünglichen Entwurf noch war ein Schwellenwert von 200 Neuinfektionen genannt.
Die Schwelle von 165 habe bereits jetzt sieben Bundesländer überschritten.
Abschlussklassen und Förderschulen sollen vom Stopp des Schulbesuchs ausgenommen werden können.
Die 200er-Schwelle war wegen der zuletzt zunehmenden Zahl an Infektionen in Schulen als zu hoch angesehen.
Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Stadt oder einem Landkreis drei Tage hintereinander über 100 liegt gelten Ausgangsbeschränkungen.
Diese soll es nun von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr geben - sie sollen damit eine Stunde später beginnen als zunächst geplant.
Joggen und Spaziergänge sollen bis Mitternacht erlaubt bleiben, allerdings nur alleine.
Fürs Einkaufen jenseits des Lebensmittelhandels und anderen Bereichen soll gelten: Kunden brauchen bei einer Inzidenz über 100 einen negativen Test und einen Termin.
Ab einer Inzidenz von 150 ist nur noch Click&Collect erlaubt.
Die Notbremse soll am Mittwoch vom Bundestag beschlossen werden und nach einer Befassung der Länderkammer bald darauf in Kraft treten.