Berlin, 25.05.21: Neuer Monat, neue Gesetze.
Der Juni kommt mit einigen Ănderungen.
Ein Ăberblick: AUSBILDUNGSPLĂTZE Betriebe mit bis zu 499 Mitarbeitern, die trotz groĂer coronabedingter Probleme ihre AusbildungsplĂ€tze erhalten oder sogar ausbauen, können vom 1.
Juni an bis zu 6000 Euro pro Ausbildungsplatz und damit doppelt so viel wie bisher bekommen.
NACHBARSCHAFTSTREITIGKEITEN Ărger am Gartenzaun beschĂ€ftigt die deutschen Gerichte immer wieder.
Am 11.
Juni wird es spannend: Dann verkĂŒndet der Bundesgerichtshof seine Entscheidung zu der grundsĂ€tzlichen Frage, ob GrundstĂŒcksbesitzer ĂŒberhĂ€ngende Zweige auch dann abschneiden dĂŒrfen, wenn der Baum auf dem NachbargrundstĂŒck abzusterben droht.
GESCHLECHTSANGLEICHENDE OPERATIONENÂ VONÂ KINDERN Eltern von intergeschlechtlichen Kindern dĂŒrfen keine geschlechtsangleichenden Operationen an ihrem Nachwuchs mehr vornehmen lassen.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes Anfang Juni sind Behandlungen verboten, die das körperliche Erscheinungsbild eines Kindes an das des mÀnnlichen oder des weiblichen Geschlechts angleichen sollen.
Ausnahmen sind nur erlaubt, wenn der Eingriff medizinisch nicht aufschiebbar ist und von einer interdisziplinĂ€ren Kommission befĂŒrwortet wird.
SPEICHERPLATZÂ BEIÂ GOOGLE Google schafft den unbegrenzten Speicherplatz in seinem Foto-Dienst ab.
Bisher konnte man bei «Google Photos» Bilder in reduzierter QualitÀt uneingeschrÀnkt in die Cloud hochladen.
Vom 1.
Juni an werden sie beim Gratislimit von 15 Gigabyte mitgezÀhlt.
Wer es erreicht, muss Speicherplatz dazukaufen.
SCHULFERIEN FĂŒr Millionen SchĂŒlerinnen und SchĂŒler nĂ€hert sich das zweite Corona-Schuljahr dem Ende.
Als erste starten die Ferien in den KĂŒstenlĂ€ndern Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein - der letzter Schultag ist der 18.
Juni.
Als letztes Bundesland startet Bayern am 30.
Juli.