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Wahl-ABC: Aktives und passives Wahlrecht, Nichtwähler

Quelle: DPA - EMEA - Länge: 01:14s - Veröffentlicht: < > Embed
Video: Wahl-ABC: Aktives und passives Wahlrecht, Nichtwähler

Berlin, 30.08.21: Bundestagswahl 2021 - das Wahl-ABC A wie AKTIVES WAHLRECHT: Jeder deutsche Staatsbürger ab 18 Jahren darf wählen.

Voraussetzung: er oder sie muss seit mindestens drei Monaten in Deutschland leben.

Unter bestimmten Bedingungen können aber auch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland wählen.

Alle Wahlberechtigten haben zwei Stimmen.

Mit diesen beiden Stimmen entscheiden sie über die Sitzverteilung im Bundestag.

P wie PASSIVES WAHLRECHT: Jeder Deutsche darf für den Bundestag kandidieren und sich wählen lassen.

Einzige Voraussetzung: man muss mindestens 18 Jahre alt sein.

Hat man aber etwa schwere Straftaten begangen, dann verliert man dieses passive Wahlrecht.

N wie NICHTWÄHLER: Die Wahlbeteiligung ist seit dem Wahljahr 2009, als sie mit 70,8% den niedrigsten Wert aller Bundestagswahlen erreicht hatte, wieder stetig gestiegen.

Vor vier Jahren haben knapp 24 Prozent der Wahlberechtigten nicht gewählt.

Es gibt aber keine Wahlpflicht; das heißt selbst wenn 99 Prozent der Wahlberechtigten nicht wählen würden, wäre das Ergebnis dennoch gültig.



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