In einer EU-Verordnung von Juli 2020 geht es um die Voraussetzungen fĂŒr klinische Tests von Impfungen, die genetisch verĂ€nderte Organismen (GVO) enthalten.
Demnach dĂŒrfen Tests mit Impfstoffen, die gentechnisch verĂ€nderte Organismen enthalten, wĂ€hrend der Corona-Pandemie ausnahmsweise ohne Umwelt-VertrĂ€glichkeitsprĂŒfung gemacht werden.
Damit wollte die EU die Entwicklung eines Covid-Impfstoffs beschleunigen.
Impfstoffe, die etwa abgeschwÀchte Viren enthalten, können unter diese Definition fallen.
Die mRNA-Impfstoffe zÀhlen nicht dazu.
In der Verordnung geht es um gentechnisch verÀnderte Organismen in Impfstoffen.
Allgemeine Gen-Experimente an Menschen hat die EU nicht zugelassen.