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Faktencheck: Hat die EU Genversuche an Menschen erlaubt?

Quelle: DPA - EMEA - LĂ€nge: 01:01s - Veröffentlicht: < > Embed
Video: Faktencheck: Hat die EU Genversuche an Menschen erlaubt?

In einer EU-Verordnung von Juli 2020 geht es um die Voraussetzungen fĂŒr klinische Tests von Impfungen, die genetisch verĂ€nderte Organismen (GVO) enthalten.

Demnach dĂŒrfen Tests mit Impfstoffen, die gentechnisch verĂ€nderte Organismen enthalten, wĂ€hrend der Corona-Pandemie ausnahmsweise ohne Umwelt-VertrĂ€glichkeitsprĂŒfung gemacht werden.

Damit wollte die EU die Entwicklung eines Covid-Impfstoffs beschleunigen.

Impfstoffe, die etwa abgeschwÀchte Viren enthalten, können unter diese Definition fallen.

Die mRNA-Impfstoffe zÀhlen nicht dazu.

In der Verordnung geht es um gentechnisch verÀnderte Organismen in Impfstoffen.

Allgemeine Gen-Experimente an Menschen hat die EU nicht zugelassen.



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