In einer EU-Verordnung von Juli 2020 geht es um die Voraussetzungen für klinische Tests von Impfungen, die genetisch veränderte Organismen (GVO) enthalten.
Demnach dürfen Tests mit Impfstoffen, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten, während der Corona-Pandemie ausnahmsweise ohne Umwelt-Verträglichkeitsprüfung gemacht werden.
Damit wollte die EU die Entwicklung eines Covid-Impfstoffs beschleunigen.
Impfstoffe, die etwa abgeschwächte Viren enthalten, können unter diese Definition fallen.
Die mRNA-Impfstoffe zählen nicht dazu.
In der Verordnung geht es um gentechnisch veränderte Organismen in Impfstoffen.
Allgemeine Gen-Experimente an Menschen hat die EU nicht zugelassen.