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BGH-Urteil: Trotz Parkschein müssen Falschparker Abschleppen bezahlen

CHIP Online
28.01.2026 ()


Wer auf einem privaten Parkplatz länger parkt als bezahlt, muss auch mit zuvor gelöstem Parkschein die Abschleppkosten zahlen. Das hat nun der Bundesgerichtshof entschieden.
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