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Viele Mieter wissen es nicht: Das hat der BGH jetzt verboten

CHIP Online
03.02.2026 ()


Die Untermiete überstieg die eigene Miete des Mannes um mehr als das Doppelte: Aus diesem Grund sprach die Vermieterin ihm die Kündigung aus. Der Berliner Fall hat nun dazu geführt, dass eine bislang ungeklärte Frage im Mietrecht höchstrichterlich beantwortet wurde.
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