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Gnadenjahr bei der Steuer: Wann das Finanzamt eine Sonderregelung gewährt

CHIP Online
20.03.2026 ()


Wer verheiratet ist oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebt, kann steuerlich vom Ehegattensplitting profitieren. Stirbt ein Partner, gewähren die Finanzämter ein sogenanntes Gnadenjahr.
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