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Mehr Rechte für Netflix-Kunden: Abokündigung auch bei Restguthaben zulässig

CHIP Online
17.04.2026 ()


Netflix muss Abonnenten, die über Restguthaben von Geschenke- oder Gutscheinkarten verfügen, dieselben Kündigungsrechte einräumen wie anderen Netflix-Kunden. So hat es der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Damit darf Netflix Kunden nicht mehr so lange in einem Abo binden, bis ihr Restguthaben vollständig aufgebraucht ist. Verfallen darf das Guthaben auch nicht.
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