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Netflix-Klausel einkassiert: BGH stärkt Recht auf Abokündigung

CHIP Online
18.04.2026 ()


Netflix muss Abonnenten, die über Restguthaben von Geschenke- oder Gutscheinkarten verfügen, dieselben Kündigungsrechte einräumen wie anderen Kunden. So hat es der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Was das für Sie bedeutet.
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