 11.06.2024
Mehrere palästinensische Antragsteller aus dem Gazastreifen sind vor dem Berliner Verwaltungsgericht mit dem Versuch gescheitert, der Bundesregierung durch einen sogenannten vorläufigen Rechtsschutz Waffenlieferungen an Israel zu untersagen. Dieser Rechtsschutz dient dazu, einen provisorischen Schutz zu gewähren, bis in der Hauptsache entschieden wird. Das Verwaltungsgericht wies die Anträge zurück, weil sich derzeit nicht bestimmt absehen lasse, welche Entscheidungen der Bundesregierung künftig überhaupt bevorstünden und unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen sie ergingen. Das wurde am Dienstag mitgeteilt.
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