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Berliner Gericht erlaubt Wellnessmassagen auch an Sonn- und Feiertagen

Berliner Morgenpost
16.03.2026 ()


Berliner Gericht erlaubt Wellnessmassagen auch an Sonn- und FeiertagenEine Berliner Massagestudiobetreiberin hatte gegen ein Arbeitsverbot an Sonn- und Feiertagen geklagt. Deshalb gilt eine Ausnahmeregelung.
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