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Rat vom Schulanwalt: Kann man seine Wunschschulen nachträglich ändern?

Tagesspiegel
29.03.2026 ()


Nachdem vier Bezirke die Anmeldezahlen der Siebtklässler publik gemacht haben, wissen viele Eltern, dass sie auf’s falsche Pferd gesetzt haben. Der Gedanke, deshalb neue Wunschschulen zu benennen, ist nicht abwegig.
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