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Senat geht gegen „Wohnen auf Zeit“ vor: Befristete Vermietungen müssen in Milieuschutzgebieten in Berlin genehmigt werden

Tagesspiegel
17.04.2026 ()


Der Senat verschärft die Regeln für „Wohnen auf Zeit“ in Milieuschutzgebieten. Künftig brauchen Vermieter eine Genehmigung, wenn sie Wohnungen befristet vermieten wollen.
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