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„Hinreichende Grundlage für Verdacht“: Ulmen scheitert mit rechtlichen Schritten gegen den „Spiegel“

Tagesspiegel
08.05.2026 ()


Die Veröffentlichung des Magazins sei ganz überwiegend rechtmäßig und angemessen, entschied die Pressekammer. Von Ulmens Anwälten bemängelte Textpassagen seien „zulässige Verdachtsberichterstattung“.
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