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Bundesgerichtshof entscheidet: Wohnungseigentümer dürfen Klimaanlage auf Balkon einbauen

Tagesspiegel
17.07.2026 ()


Eine Eigentümergemeinschaft wollte einer Familie die Installation einer Klimaanlage versagen. Die zog vor Gericht – und bekam recht. Der Betrieb sei „in gewissen Grenzen hinzunehmen“, urteilten die Bundesrichter.
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