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Kreditwürdigkeit: Schufa ruft im Streit um Datenspeicherung Bundesgerichtshof an

Handelsblatt
28.04.2025 ()


Laut Oberlandesgericht Köln muss die Schufa erledigte Zahlungsstörungen rasch löschen und darf sie nicht drei Jahre speichern. Die Auskunftei legt Revision ein – und warnt vor teureren Krediten.
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