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Steuern: Größere Wohnung für Homeoffice? Warum sich die Kosten nicht absetzen lassen

Handelsblatt
06.06.2025


Dient ein Umzug der erstmaligen Einrichtung eines Arbeitszimmers, zählt das nicht als berufsbedingter Umzug. Die Kosten können daher nicht abgesetzt werden. Das entschied der BFH.
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