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Cum-Ex-Skandal: Kai-Uwe Steck scheitert mit Revision gegen Millionenzahlung

Handelsblatt
08.07.2025


Der Bundesgerichtshof stellt klar: Rechtsanwalt Kai-Uwe Steck muss die Gewinne zurückzahlen, die er mit Cum-Ex-Geschäften gemacht hatte. Die Entscheidung dürfte Signalwirkung haben.
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