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Mietrecht: Warum Vermieter von Gewerbeimmobilien jetzt aktiv werden müssen

Handelsblatt
04.08.2025


Wer einen bestehenden Gewerbemietvertrag ergänzen oder ändern will, kann dies ab dem 1. Januar 2026 auch per E-Mail, SMS oder WhatsApp tun. Doch Achtung – das birgt erhebliche Risiken.
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