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Cybergrooming von Kindern: Mache ich mich mit Screenshots als Beweismittel strafbar?

Spiegel
18.10.2025 ()


Cybergrooming von Kindern: Mache ich mich mit Screenshots als Beweismittel strafbar?Der Besitz von sexualisierten Kinderbildern steht unter Strafe. Wir erklären, ob Eltern Chats mit Pädokriminellen als Beweis sichern dürfen und was die Schutzfilter von Apple und Google bringen.
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