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Urteil zur Klage gegen die AfD: Beleidigungen, Drohanrufe und ein Auszug auf Raten

sueddeutsche.de
26.09.2025 ()


Urteil zur Klage gegen die AfD: Beleidigungen, Drohanrufe und ein Auszug auf RatenMit ihrer Wahlparty hat die AfD gegen den Mietvertrag verstoßen. Ein Gericht in Berlin entschied nun, dass die Partei ihre Zentrale räumen muss, aber nicht so schnell, wie es der Vermieter gerne hätte. Der Streit zwischen ihm und der Partei war zuvor eskaliert.
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