Das passive Wahlrecht bezeichnet das Recht eines Menschen sich bei einer Wahl als Kandidat aufstellen zu lassen. Und - im besten Falle - anschließend gewählt zu werden.
Am 08. März 2026 findet in Baden-Württemberg die Landtagswahl statt. Die Voraussetzungen dafür sind im aktiven Wahlrecht festgehalten. Focus Online - PolitikAuch berichtet bei •Augsburger Allgemeine •ZEIT Online •CHIP Online •sueddeutsche.de
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