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Beurlaubung von Beamtin für Wahlkampf kein Einzelfall

Focus Online
18.03.2026 ()


Der Fall der Landesbeamtin in Rheinland-Pfalz, die für den Wahlkampf der SPD Sonderurlaub bekommt, ist kein Einzelfall. Auch ein weiterer Bediensteter profitierte von der Regelung.
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