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Verwaltungsgericht Wiesbaden beschließt: Verfassungsschutz darf hessische AfD beobachten

Tagesspiegel
03.06.2026 ()


Die Einstufung der hessischen AfD als rechtsextremer Verdachtsfall ist laut einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden rechtens. Die AfD spricht von einem politischen Manöver.
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