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SdK ruft Anleiheinhaber der paragon GmbH & Co. KGaA zur Interessensbündelung auf

EQS Group
14.11.2025 ()


Emittent / Herausgeber: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. / Schlagwort(e): Anleihe/Kapitalrestrukturierung
SdK ruft Anleiheinhaber der paragon GmbH & Co. KGaA zur Interessensbündelung auf

14.11.2025 / 12:55 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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*SdK ruft Anleiheinhaber der paragon GmbH & Co. KGaA zur Interessensbündelung auf*

Die paragon GmbH & Co. KGaA („Paragon“) hat am 10. November 2025 bekannt gegeben, dass sie die Anleiheinhaber der im Juli 2027 fälligen Anleihe 2017/2027 (ISIN: DE000A2GSB86 / WKN: A2GSB8) darum bittet, auf einer Abstimmung ohne Versammlung einer Verlängerung der Laufzeit der Anleihe um weitere vier Jahre zuzustimmen. Ferner soll u.a. auch eine Stundung der im Januar 2026 fälligen Zinszahlung und der Wegfall der unbaren Zinskomponente („PIK-Zinsen“) beschlossen werden. Die Abstimmung ohne Versammlung wird im Zeitraum vom 27.11.2025 bis zum 29.11.2025 stattfinden.

Der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. („SdK“) ist die aktuell schwierige Situation im Automotivsektor bewusst. Die Paragon hat sich in den zurückliegenden Jahren nach Einschätzung der SdK jedoch verhältnismäßig positiv entwickelt. Da eine Refinanzierung der Anleihe im Jahr 2027 trotz der vergleichsweisen positiven Entwicklung aufgrund der aktuell geringen Investitionsfreude in Automotive-Gesellschaften auch aus Sicht der SdK eher schwierig werden dürfte, erscheint eine Laufzeitverlängerung grundsätzlich ein sinnvoller Weg zu sein, um sowohl den Interessen der Gesellschaft als auch der Anleiheinhaber gerecht zu werden. Die gleichzeitig vorgesehene vollständige Streichung der PIK-Zinsen, die im Jahr 2022 als Kompensation für die bereits damals erfolgte Laufzeitverlängerung in die Anleihebedingungen mit aufgenommen wurden, erscheint uns jedoch nicht marktgerecht. Aus unserer Sicht muss die Gesellschaft weiterhin eine adäquate eigenkapitalähnliche Entschädigung für die Anleiheinhaber anbieten, damit einer erneuten Laufzeitverlängerung und einer Zinsstundung zugestimmt werden kann.

Die Anleiheinhaber sollten sich daher organisieren um ihre Interessen gemeinsam durchsetzen zu können. Für weitere Informationen zum Verfahren können sich betroffene Anleger unter
www.sdk.org/paragon zu einem kostenlosen Newsletter anmelden. Die SdK wird auch allen Anleiheinhabern eine kostenlose Stimmrechtsvertretung auf der kommenden Abstimmung ohne Versammlung und zukünftig stattfindenden Anleihegläubigerversammlungen anbieten.

Die SdK wird am Dienstag, den 18. November 2025, um 17 Uhr eine virtuelle Informationsveranstaltung für betroffene Anleiheinhaber durchführen. Dazu haben wir auch den Vorsitzenden der Geschäftsführung der Paragon, Herrn Klaus Dieter Frers, eingeladen, der seine Teilnahme bereits zugesagt hat. Interessierte Anleiheinhaber können sich unter www.sdk.org/informationsveranstaltung für eine Teilnahme registrieren.   

Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK darüber hinaus für Fragen gerne per E-Mail unter [email protected] oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.

München, den 14. November 2025
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.


Hinweis: Die SdK hält Anleihen und eine Aktie der Gesellschaft!

Kontakt:
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Implerstr. 24
81371 München
Tel: 089 / 2020846-0
Fax: 089 / 2020846-10
E-Mail: [email protected]

Pressekontakt:
Dr. Marc Liebscher
Tel: 089 / 2020846-0
E-Mail: [email protected] --------------------

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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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