mVISE AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Kapitalrestrukturierung
Bekanntmachung über eine Kapitalherabsetzung
24.11.2025 / 16:08 CET/CEST
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*Bekanntmachung über eine Kapitalherabsetzung nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien *
Der Vorstand der mVISE AG *(„Gesellschaft“) *hat am 28. Juli 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tage beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft gemäß § 4 Abs. 8 der Satzung von EUR 21.283.619,00 um EUR 1,00 auf EUR 21.283.620,00 gegen Bareinlage durch Ausgabe einer neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktie ohne Nennbetrag (Stückaktien) zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen. Diese Kapitalerhöhung dient dem Zweck, die Voraussetzungen für eine Kapitalherabsetzung im Verhältnis 10:1 zu schaffen. Die Durchführung dieser Kapitalerhöhung ist am 20. Oktober 2025 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen worden.
Die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 16. September 2025 hat beschlossen, das infolge der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital von EUR 21.283.619,00 um EUR 1,00 erhöhte Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 21.283.620,00, eingeteilt in 21.283.620 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie, nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) zum Zwecke des Ausgleichs von Wertminderungen und sonstigen Verlusten und der Einstellung eines etwaigen überschießenden Betrags in die Kapitalrücklage der Gesellschaft um EUR 19.155.258,00 auf EUR 2.128.362,00 herabzusetzen.
Mit der Eintragung dieses Hauptversammlungsbeschlusses in das Handelsregister des Amts-gerichts Düsseldorf unter HRB 76863 am 10. November 2025 sind die ordentliche Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wirksam geworden.
Die Herabsetzung erfolgt durch Zusammenlegung von Aktien. Die Kapitalherabsetzung wird im Verhältnis zehn zu eins durchgeführt, sodass jeweils zehn (10) auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 zu einer (1) auf den Inhaber lautende Stückaktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 zusammengelegt werden (konvertierte Stückaktie). Bezüglich etwaiger Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht im Zusammenlegungsverhältnis von zehn zu eins teilbare Anzahl von Aktien hält, werden in Abstimmung mit den Depotbanken Vorkehrungen getroffen, um diese mit anderen Spitzen zusammenzulegen und für Rechnung der Beteiligten zu verwerten.
Die konvertierten Stückaktien der mVISE AG sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Europe AG, Frankfurt a.M., hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der mVISE AG an dem von der Clearstream Europe AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechen-den Depotgutschrift beteiligt.
Zur Durchführung der Kapitalherabsetzung werden die Depotbanken die Depotbestände an Stückaktien der mVISE AG nach dem Stand vom 27. November 2025 (Record Date), abends, im Verhältnis 10 : 1 umbuchen. An die Stelle von je zehn (10) Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN DE0006204589) tritt eine (1) konvertierte Stückaktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 (WKN A0KE04 / ISIN DE000A0KE043).
Soweit ein Aktionär einen nicht durch 10 teilbaren Bestand an Stückaktien hält, werden ihm Aktienspitzen (WKN A0KEWX / ISIN DE000A0KEWX5) eingebucht. Die Aktionäre der mVISE AG werden zur Durchführung einer erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend, spätestens jedoch bis zum 11. Dezember 2025 wegen der Behandlung der Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktienspitzen zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Die Depotbanken werden sich entsprechend der Weisung ihrer Kunden um einen Ausgleich der Aktienspitzen (WKN A0KEWX / ISIN DE000A0KEWX5) bemühen. Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der BankM AG, Frankfurt am Main, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken verwertet. Ein Teilrechtehandel ist nicht vorgesehen. Die Vergütung der verbliebenen Teilrechte erfolgt nach Verwertung durch die BankM AG über die Clearstream Europe AG. Erstattungen von Seiten der Gesellschaft für von Depotbanken etwaig erhobene Gebühren sind nicht vorgesehen.
Mit der Kapitalherabsetzung ist auch eine Umstellung der Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft verbunden. Mit Wirkung zum 26. November 2025 erfolgt die Umstellung der Notierung der Aktien der mVISE AG im Verhältnis 10:1 im Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse (Segment Scale). Vorliegende, noch nicht ausgeführte Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 25. November 2025.
Die Preisfeststellung der konvertierten Stückaktien (WKN A0KE04 / ISIN DE000A0KE043) im Scale Segment des Freiverkehrs an der Frankfurter Wertpapierbörse ist für den 26. November 2025 (Ex-Tag) vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch die konvertierten Aktien börsenmäßig lieferbar.
Düsseldorf, im November 2025
mVISE AG
Der Vorstand
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CEO
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Stadttor 1
40219 Düsseldorf
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